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Gefahrenstufe Hoch: Warum Dynamo Dresden gegen Schalke als Risikospiel gilt
Blick durch das Tornetz auf eine Spielszene im voll besetzten Rudolf-Harbig-Stadion: Ein Dynamo-Spieler in Gelb köpft den Ball im Strafraum, während der Schalke-Torwart am Boden liegt. Auf den Rängen der gefüllten Fan-Tribüne steigt im Hintergrund Rauch auf.
Rückblick auf das Zweitliga-Duell im Vorjahr: Dynamo Dresden verlor trotz starker Leistung knapp mit 0:1 gegen Schalke 04. Zum Pokal-Wiedersehen im Rudolf-Harbig-Stadion verhängt die Stadt wegen Einstufung als Hochrisikospiel strenge Sicherheitsauflagen. Archivfoto: dpa/Robert Michael

Hunderte Polizeibeamte, Gästebusse und Schutzzonen: Das massive Sicherheitsnetz für die 2. DFB-Pokalrunde in Dresden steht fest.

Dresden. Vor dem Pokalspiel von Dynamo Dresden gegen den FC Schalke 04 greift die Landeshauptstadt erneut zu einem Mitführverbot. Weil die Polizei die Zweitrundenpartie am Mittwoch, 28. Oktober (Anstoß 18 Uhr), im Rudolf-Harbig-Stadion als Hochrisikospiel mit hohem Gewaltpotenzial einstuft, hat die Stadt per Allgemeinverfügung das Mitführen bestimmter Gegenstände untersagt. Das Verbot gilt am Spieltag zwischen 15 und 23 Uhr.

Was verboten ist

Die Liste ist lang und zielt auf typische Ausrüstung gewaltbereiter Fans. Untersagt sind unter anderem pyrotechnische Erzeugnisse jeder Art und Messer, soweit nicht ohnehin nach dem Waffengesetz verboten. Dazu kommen Gegenstände, die auf Vermummung oder Schutz bei Auseinandersetzungen hindeuten: Sturmhauben, Masken (außer medizinischen), Schlauchschals, Helme, Schutzwesten, Protektoren, Boxer-Mundschutz, durchstichhemmende und Protektorenhandschuhe sowie Einwegoveralls. Erfasst sind Gegenstände, die dazu geeignet und bestimmt sind, Menschen zu verletzen, Sachen zu beschädigen oder die Identitätsfeststellung zu verhindern.

Wo die Verfügung gilt

Räumlich umfasst das Verbot den Bereich rund um das Stadion: Lennéplatz, Parkstraße bis zur Zinzendorfstraße, Zinzendorfstraße über die Lingnerallee bis zur Grunaer Straße, die Grunaer Straße stadtwärts bis zum Straßburger Platz sowie die Lennéstraße vom Straßburger Platz zurück zum Lennéplatz. Die vollständige Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt vom 23. Oktober unter www.dresden.de/amtsblatt.

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