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Vor dem Pokalspiel zwischen Dynamo Dresden und Schalke gelten rund ums Stadion besondere Regeln. Die Stadt nennt verbotene Gegenstände und einen Zeitraum.
Im DFB-Pokalspiel von Dynamo Dresden gegen den FC Schalke 04 hat die Stadt Dresden eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Anordnung gilt am Mittwoch, 28. Oktober 2026, von 15 bis 23 Uhr. Anstoß ist um 18 Uhr. Die Stadt stuft die Partie als Hochrisikospiel ein und verweist auf ein hohes Gewaltpotenzial.
Die Stadt nennt Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Menschen zu verletzen, Sachen zu beschädigen, die Feststellung der Identität zu verhindern oder behördliche Maßnahmen abzuwehren. Dazu gehören nach ihrer Mitteilung unter anderem:
Pyrotechnik jeder Art, Messer, Arbeits- und Protektorenhandschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe. Außerdem nennt die Stadt Schutzwesten, Protektoren, Boxermundschutz und Helme.
Auch Sturmhauben, Masken – mit Ausnahme medizinischer Masken –, Einwegoveralls und Schlauchschals stehen auf der Liste. Für Messer gilt die Anordnung, sofern deren Mitführen nicht bereits nach § 42a Waffengesetz verboten ist.
Das Verbot gilt in einem festgelegten Bereich rund ums Stadion. Die Stadt nennt dafür mehrere Straßenzüge: die Parkstraße in westlicher Richtung bis zur Einmündung Zinzendorfstraße, die Zinzendorfstraße in nordöstlicher Richtung über die Lingnerallee bis zur Grunaer Straße, die Grunaer Straße in landwärtiger Richtung bis zum Straßburger Platz sowie die Lennéstraße ab Straßburger Platz bis zum Lennéplatz.